Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Wer kommt für die Private Krankenversicherung in Frage: Die Private Krankenversicherung ist bestimmten Personenkreisen vorbehalten. Es ist nicht für jeden zugänglich in die Private Krankenversicherung zu wechseln.

Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2021: 64.350 EU)

Selbstständige und Freiberufler, unabhängig vom Einkommen

Beamte und Beamtenanwärter

Studenten

Ehepartner von Privatversicherten

Hausfrauen, Hausmänner ohne eigenes Einkommen bzw. mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze (450 Euro monatlich)

Kinder

Leistungen in der Privaten Krankenversicherung

Auf Wunsch hat man umfangreichere Leistungen in der Privaten Krankenversicherung als in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Versicherten können frei wählen, welche Ansprüche von Nöten sind. Das Leistungsspektrum ist groß. Der Versicherte kann frei entscheiden, welche Risiken und Behandlungsformen er/sie haben möchte.

Folgende Leistungen kann die Private Krankenversicherung abdecken:

Freie Arztwahl zwischen niedergelassenen Ärzten

Freie Krankenhausauswahl inklusive Chefarztbehandlung und Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern

Volle Erstattung von Medikamenten und Heilmitteln, wie zum Beispiel Massagen

Erstattung der Behandlungskosten durch einen Heilpraktiker

Partiell: Erstattung der Kosten von Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden

Höhere Erstattung für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen als in der GKV

Bessere Versorgung bei Zahnersatzmaßnahmen ohne Beschränkung auf einfache Materialien

Keine Beschränkung auf den bei der GKV vorgegebenen Leistungskatalog

Versicherungsschutz auch im Ausland

Lohnt sich ein Wechsel der Privaten Krankenversicherung ?

Der Wechsel von der GKV in die Private Krankenversicherung lohnt sich aufgrund der lebenslang garantierten Gesundheitsleistungen prinzipiell immer. Zusatzleistungen werden in der GKV nicht getragen, daher ist es eine Überlegung wert, den Wechsel in die Private Krankenversicherung anzustreben. In der GKV ist der monatliche Beitrag, den man zu entrichten hat, ein festgelegter prozentualer Wert des Gehalts. Je mehr man verdient, desto höher ist der zu entrichtende Beitrag. In der Privaten Krankenversicherung sieht das Ganze etwas anders aus. Der Beitrag bemisst sich aus den persönlichen Voraussetzungen: Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, ggf. Vorerkrankungen) sowie nach dem gewünschten Leistungsumfang.

Wenn Sie jetzt vergleichen wollen, ob sich ein Wechsel lohnt ? Dann tragen Sie sich ein und es kontaktiert Sie ein Spezialist aus unserem Hause.

Krankentagegeldversicherung

Sind Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank, endet die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Die Krankenkasse zahlt ab dann nur noch rund 70% des Nettoeinkommens aus. Wer auf sein volles Gehalt angewiesen ist, sollte daher mit einer Krankentagegeldversicherung vorsorgen.

Anbieter zahlt täglich einen vereinbarten Betrag

Wer kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse bekommt, benötigt auf jeden Fall ein Krankentagegeld

Das KTG ist nicht nur für Angestellte interessant

Das Krankentagegeld darf zusammen mit dem Krankengeld und anderen Ersatzleistungen das Nettoeinkommen nicht übersteigen

Zahnzusatzversicherung

Zahnbehandlungen bedrohen selten die Existenz. Aber eine Zahnzusatzversicherung ist dann sinnvoll, wenn Ihnen hochwertige Versorgung und Zahnästhetik wichtig sind und Ihnen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht ausreichen. Eine Behandlung kann nämlich schnell einmal mehrere tausend Euro kosten, vor allem wenn Sie hochwertige Produkte wünschen.

Je jünger Sie bei Abschluss der Versicherung sind, umso niedriger ist der Beitrag

Für Erwachsene ist der Bereich Zahnersatz, für Kinder der Bereich Kieferorthopädie wichtig

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